Die richtige Zinsbindungsfrist bei Immobilienkrediten
Die Zinsbindung ist ein elementarer Bestandteil in jeder Immobilienfinanzierung und sollte sehr genau kalkuliert werden. Es gibt dafür eine Vielzahl von Ansatzpunkten. Mit Beginn der Auszahlung kann ein fester Zinssatz vertraglich vereinbart werden. Dabei bestimmt der Kreditnehmer, wie lange dieser Zinssatz nun festgeschrieben ist. Er kann für die gesamte Vertragslaufzeit gelten, ebenso aber nur für einen Zeitraum von 5 oder zum Beispiel 10 Jahren. Danach kann ein neuer Zins vereinbart werden.
Kurz gesagt: Eine lange Festschreibung bei einem Immobilienkredit lohnt nur dann, wenn die Zinsen bereits sehr günstig ausfallen. In diesem Fall ist es unwahrscheinlich, das in 10 Jahren noch günstigere Zinsen verfügbar sind. Damit lohnt sich der Abschluss für die gesamte Vertragslaufzeit oder mindestens für 10 – 15 Jahren. Anders ist das der Fall, wenn der Vertrag nur mit einem höheren Zinssatz erhältlich ist. Spielt dabei die eigene Bonität keine Rolle, kann damit spekuliert werden, dass in 10 Jahren die Zinsen niedriger als aktuell sind. In diesem Fall macht eine kurze oder mittlere Bindungsfrist bei einem Immobilienkredit durchaus Sinn. Fallen aber die Zinsen bei der Nachverhandlung nach 10 Jahren höher aus, erhöht sich nicht nur die monatliche Belastung, sondern eben auch die Restforderung. Ein Spiel, das also gut durchdacht werden sollte.
Variable Aufteilung macht wenig Sinn
Neben den obigen Möglichkeiten, gibt es noch eine variable Aufteilung. Dabei kann der Zins für ein Teil des Darlehens auf zum Beispiel 5 Jahren und für den Rest auf zum Beispiel 10 Jahre oder länger gebunden werden. Damit lässt sich zwar das Risiko aufteilen, aber andere negative Effekte entstehen. Wer nach der ersten Zinsbindung, also nach 5 Jahren, zu einem anderen Kreditgeber wechseln möchte, wird erhebliche Schwierigkeiten dabei haben. Dieser müsste sich hinter dem ersten Finanzierer einreihen. Das macht kaum eine Bank mit. Dieses Modell lohnt also weniger.